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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hausverbot + Feuerwehreinsatz ? | 25 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 812050 | ||
Datum | 09.09.2015 15:57 MSG-Nr: [ 812050 ] | 7192 x gelesen | ||
Hoi, Geschrieben von Franz-Georg B. Er muß den Besitzer darüber informieren daß dieser für die Dauer des Einsatzes nur noch geduldeter Gast in seiner Wohnung / auf seinem Grundstück ist. Der Besitzer hat dieses dann zu akzeptieren. (§ 28 FSHG) Du hast besagten Paragraphen aber schon gelesen, oder? Da steht (verkürzt dargestellt), dass der Hauseigentümer die Maßnahmen der Feuerwehr zu dulden hat und in keinster Weise. dass er das Hausrecht verliert. Erst recht steht da nicht, dass der Besitzer nur noch Gast in seinem eigenen Eigentum ist. Verwunderte Grüße Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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