Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Hausverbot + Feuerwehreinsatz ? | 25 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 812056 |
Datum | 10.09.2015 06:29 MSG-Nr: [ 812056 ] | 6821 x gelesen |
Geschrieben von Franz-Georg B.
Er muß den Besitzer darüber informieren daß dieser für die Dauer des Einsatzes nur noch geduldeter Gast in seiner Wohnung / auf seinem Grundstück ist. Der Besitzer hat dieses dann zu akzeptieren. (§ 28 FSHG)
Nein! Einfach Nein!
Lesen des Gesetzestextes erleichtert die Gesetzeskunde
(2) Die Eigentümer und Besitzer der von Scha denfeuer, Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen betroffenen Grundstücke, Gebäude und Schiffe sind verpflichtet, den beim Einsatz dienstlich tätigen Personen Zutritt zu gestatten und Arbeiten zur Abwendung der Gefahr zu dulden
Es gab nämlich neulich einen Fall in dem die Eigentümerin eines Brandobjektes irgendwann die Schnauze von der Presse voll hatte, diese ihres Grundstückes verwies und ihr Hausrecht von der Polizei durchsetzen ließ.
Und nun?
Grüße, BeschFl
Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas
"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"
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