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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | 92 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 812059 | ||
Datum | 10.09.2015 09:00 MSG-Nr: [ 812059 ] | 25915 x gelesen | ||
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Geschrieben von Presse "Die Rheinpfalz": Die Feuerwehr arbeite unter dem Schutz des Grundgesetzes. Da wir im Einsatzfall im Auftrag des Staates in dem Fall der Kommune unterwegs sind, unterliegen wir generell dem Haftungs-Freispruch, betont Hopp. Das bedeutet: Egal, welche Schäden wir verursachen: Die Stadt haftet. Soll sich das jetzt ernsthaft auf den Weg zum Gerätehaus beziehen? Ich habe da irgendwie Zweifel an der Presse oder an dem Typ der das so gesagt haben soll (in anderen Zusammenhang vielleicht?)! [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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