Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | fehlender Versicherungsschutz für Ausbilder ? | 20 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 812186 |
Datum | 14.09.2015 18:10 MSG-Nr: [ 812186 ] | 6761 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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2. Feuerwehrfrau
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2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Frank B. Eine Stadt, die sich eine Rettungsdienst- und Feuerwehrakademie leistet, wo vorwiegend beamtete Dozenten tätig sind.
In einer Stadt, in der ca. 1.300 Angehörige der FF (lt. wikipedia) aus- und fortgebildet werden müssen, halte ich es für völlig normal, dass man dafür auch Ausbilder der FF einsetzen will.
Geschrieben von Frank B.Die sollen teure Freiberufler beschäftigen, insbesondere nach den Sparprogrammen, die die Berliner Feuerwehr erlebt hat ?
Wenn das dortige Brandschutzrecht es nicht zulässt, einem Angehörigen der FF für seine (Ausbilder-) Tätigkeit eine ernsthafte Bezahlung zukommen zu lassen, man andererseits aber die Ausbilder auch nicht für den sprichtwörtlichen Appel und das Ei arbeiten lassen will (bzw. man die Leute als Ausbilder haben will, die nicht dafür arbeiten), dann hat man nicht viele Möglichkeiten.
Ich glaube aber auch nicht, dass ein Freiberufler für z.B. 20 Euro die Stunde mehr kostet als ein (zusätzlicher) Feuerwehrbeamter. Mal ganz davon abgesehen, dass Feuerwehrbeamte ja nun bekanntlich auch nicht auf Bäumen wachsen.
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