Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | fehlender Versicherungsschutz für Ausbilder ? | 20 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 812259 |
Datum | 15.09.2015 22:05 MSG-Nr: [ 812259 ] | 6105 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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Feuerwehrdienstvorschrift
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Grundausbildung
oder
Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung
1. Truppführer
2. Task Force
Hallo Martin, Hallo Forum,
Geschrieben von Matthias M.es geht hierbei nicht um die Gestaltung und Durchführung eines Unterrichtes oder einer praktischen Übung in der eigenen Wehr, sondern um die Tätigkeit als Ausbilder bei Lehrgängen wie Truppmann, Truppführer, Atemschutz, Sprechfunk, usw. die im Auftrage der Aus- und Fortbildungseinrichtung der Berliner Feuerwehr dezentral in den Direktionen auch durch Angehörige der FF durchgeführt wurden. Das sind ganz normale Tätigkeiten für die Ausbilder an den LFS- ausgebildet werden. Das machen im ganzen Bundesgebiet Freiwillige! Das machen im ganzen Bundesgebiet Freiwillige! Und sind dabei über ihren Dienstherrn versichert.
Geschrieben von Matthias M.Vor einigen Monaten wurde festgestellt, dass Angehörige der FF in Berlin in ihrer Tätigkeit als Ausbilder für die Berliner Feuerwehr, diese Tätigkeit nicht als Angehörige der FF durchführen, sondern quasi als externe Honorarkräfte. Das ist an den Haaren herbeigezogen und Lächerlich!
Geschrieben von Matthias M.Damit unterliegt der Ausbilder nicht dem Versicherungsschutz der Unfallkasse der Feuerwehr für Schäden am eigenen Leib. Viel gravierender ist jedoch, dass der Ausbilder wie ein externer Anbieter auch für alle Sach- und Körperschäden während seiner Ausbildung direkt haftbar gemacht werden kann. Als Angehöriger der FF ist zunächst der Dienstherr in der Haftung und prüft dann eine Schadensersatzspflicht. Vergleichbar zur Haftung von Arbeitnehmern, ist diese Haftung aber viel eingeschränkter, als bei einem externen Anbieter. Das ist die Folge von oben, und in meinen Augen Quatsch!
Geschrieben von Matthias M.Vor dem Hintergrund, dass das Honorar von ca. 13 Euro / U-Std sich nach den tatsächlichen Unterrichtsstunden bemisst, jedoch zusätzlich alle Wegkosten, die Vor- und Nachbereitungszeit, alle Vor- und Nachbereitungstreffen, die Ausarbeitung und Modernisierung der Unterrichtsunterlagen und die Zeit des Unterrichts selbst einschliesst, dürfte verständlich sein, dass hier unter den neuen Umständen kaum einer weiter als Ausbilder tätig sein möchte. Das ist kein Honorar sondern eine Aufwandsentschädigung. Wenn man die Zeit für eine Ausbildungsstunde effektiv mit Vor- und Nachbereitung rechnet kann man sagen das 2,5 - 3 h erforderlich sind. Somit ist das angebliche Honorar weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn! Wir können von einem angemessenen Honorar reden, wenn wir in die Größenordnung von 40 - 50 Euro/h kommen. Und das ist die Untergrenze, und nicht übertrieben.
Geschrieben von Matthias M.Die Lösung des Problems könnte sein, dass die Tätigkeit als Ausbilder in die Aufgabenbeschreibung eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr des Landes Berlin aufgenommen wird. Ferner müsste dann das Abgeordnetenhaus beschliessen, dass für diese Tätigkeit ein Honorar zu zahlen ist und in welcher Höhe.
Jeder kann sich vorstellen, dass das nicht von heute auf Morgen geht.
Da die Berufsfeuerwehr vom Berliner Senat genauso kaputt gespart wurde, ruht halt jetzt die FF-Ausbildung weitgehend. Der Einsatz von FF-Ausbildern war im Jahr 2000 eine Notlösung, um überhaupt arbeitsfähig zu bleiben. Zuvor wurde die FF-Ausbildung durch die SE AF allein durchgeführt. Gelten in Berlin die FwDV nicht? Hier wird beschrieben welche Ausbildung durch Freiwillige erfolgen kann, und wie diese Ausgebildet werden müssen.
Ich halte das Ganze für eine Haarspalterei, von jemanden der nicht weis was Ausbilden in einer FF heißt.
Gruß
Michael
Der ca. 15 Jahre GA und TF ausgebildet hat.
Auch schlechter Ruf verpflichtet
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