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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | 200 neue LF-KATS im Jahr 2016? | 104 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 812284 | ||
Datum | 16.09.2015 11:13 MSG-Nr: [ 812284 ] | 25111 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Lorenz R. (Es kann so gehen - muss aber nicht - ich habe gerade so einen Fall bei einem Oldtimer mit Gurtnachrüstungen, mal sehen wie das ausgeht) Bis zu einem gewissen Baujahr ist das relativ unproblematisch, da hier auch bei den Originalpunkten nie Zugtests gemacht wurden und nie vorgeschrieben waren. Danach eben nicht mehr. Der Stichtag lag in den späten 80ern oder frühen 90ern. Leider haben inzwischen viele TÜVler auch Angst vor sich selbst oder kennen die für alte Fahrzeuge geltenden Übergangsvorschriften nicht, so dass man auch da vielfach auf Probleme stößt. Ich habe z.B. bei meinem Unimog 1300L den mittleren 3-Punktgurt nachgerüstet, exakt nach einer Einbauvorschrift für die BW. Der obere Befestigungspunkt wurde dabei auch nachgerüstet, da in diesem Fahrzeug serienmäßig nicht vorhanden (Beckengurtpunkte für den mittleren Sitz sind da), wie auch der mittlere Sitz selbst. Die Eintragung des 3. Sitzes mitsamt dem Gurt sowie später einer komplett anderen Sitzanlage war aufgrund des Baujahres bzw. der Erstzulassung (1987 bzw. 1988) war völlig unproblematisch im Rahmen einer Einzelabnahme möglich. Gruß, Michael | ||||
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