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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Zulassung für Anwender von Medizinprodukten | 7 Beiträge | ||
Autor | Feli8x H8., Hannover / Niedersachsen | 812703 | ||
Datum | 02.10.2015 17:38 MSG-Nr: [ 812703 ] | 3192 x gelesen | ||
Hallo Christoph, als einer, der gerade eine RS-Ausbildung macht, versuche ich mal ein bisschen darauf zu antworten. Generell vorab: Beim RS ist der rechtliche Spagat noch bescheidener als beim RA. Außerdem kann ich nur von Niedersachsen sprechen (wo die RS-Ausbildung sogar durch einen Erslass des Innenministeriums geregelt ist). Da kann es Abweichungen geben, je nachdem wo man die Ausbildung macht und, noch viel wichtiger, wo man dann tätig wird. Des weiteren bin ich natürlich weder Anwalt, Rechtsberater noch Jurist. Geschrieben von Christoph R. z.B. wer entscheidet, dass die supraglottische Atemwegssicherung (LM,LT) auch von diesem angewendet werden darf? Im Prinzip immer der Ärztliche Leiter Rettungsdienst. Der gibt Maßnahmen für bestimmte Personengruppen "frei" oder auch nicht. In der Regel (soll/muss?) er aber vorher auch prüfen, ob diese Maßnahme sicher beherrscht wird, und das regelmäßig. Geschrieben von Christoph R. zudem habe ich auch gelesen, dass der RS auch invasive Maßnahmen (i.v.-Zugang) durchführen darf, wenn er diese beherrscht. Das ist so prinzipiell erst mal nicht richtig. Es gibt eben leider nicht, wie beim Notfallsanitäter (auch da erst nach Freigabe des ÄLRD, ich weiß), einen Katalog mit Maßnahmen "darf der RS". Das kann also von Rettungsdienstbereich zu Rettungsdienstbereich variieren. Gelernt haben wir in der Ausbildung "Wenn ihr es im Klinikum vernünftig beigebracht bekommt und ihr es euch sicher zutraut - machen, aber nur nach Delegation". Geschrieben von Christoph R. Also müsste doch i-wo geregelt sein, was wer ausführen darf und was nicht? Jein. In NDS gibt es zwar eine Formulierung, was ein RS können soll, aber die drückt sich - wie rechtlich ja üblich - doch sehr schwammig aus. So etwas wie (sinngemäß) "Der RS soll lebenserhaltende Maßnahmen durchführen und bei der weiteren Versorgung unterstützen können" könnte dann von "Naja, nen Druckverband, Stabile Seitenlage und HLW reicht, ansonsten nur Hilfe wie Medis aufziehen etc." bis hin zu "Der Zugang kann bei der schweren allergischen Reaktion ja auch mal das Leben retten..." ausgelegt werden. Final müsste das dann ein Gericht für den Einzelfall klären. Geschrieben von Christoph R. mich interessiert dabei vor allem, wies aus der Sicht eines RS ist Dazu sei soviel -Achtung, jetzt abseits der rechtlichen Grundlage und nur nach meiner Meinung! - gesagt: Im KT solltest du nicht mit Lagen konfrontiert werden, in denen du auf keinen Fall auf den RA/NFS/NA warten kannst. Denn gehen wir mal auf den (hoffentlich) Worst-Case Reanimation im KT ein: Beatmung - geht erst mal mit Beutel/Maske Zugang: Ich habe gelernt, dass der RS ohne RA nur Basic Life Support (BLS) machen darf, und zu der gehört "nur" drücken, beatmen und AED. Weitere mögliche, von mir selbst schon angesprochene Lage: schwere allergische Reaktion, ich fahre mit dem KTW First Responder, weil der nächste frei RTW 30min Anfahrt hat: Beatmung: Siehe Rea, wenn das vor lauter Schwellung schon nicht mehr geht behaupte ich einfach mal frech, dass du auch keinen Larynxtubus mehr rein bekommst. Zugang: Bräuchte man für Medikamente. Habt ihr auf dem KTW welche? Dürfte, wenn überhaupt, für diese Lage hauptsächlich Adrenalin sein, und das kann man (bzw soll man laut meinem Lehrbuch sogar) zunächst auch i.m. geben bzw. bei Schwellungen im Atemtrakt mit Sauerstoff vernebeln. Jetzt zum MANV: Da bist du ja nicht so "auf dich gestellt". Als ersteintreffende Besatzung machst du sowieso kaum Maßnahmen - erst recht nix invasives. In der weiteren Versorgung sollte der LNA (oder wer auch immer bei euch für die Sichtung etc. verantwortlich ist) dir/deinem Behandlungsbereich (wenn wir mal unterstellen, dass in dem weder RA's oder NA's sind) keine so kritischen Patienten zuteilen, dass da die oben hauptsächlich angesprochenen Maßnahmen zwingend notwendig sind. Ist das doch der Fall - melden macht frei und belastet den Vorgesetzten! Arbeitest du als Teammitglied in einem "kritischeren" Bereich (SK I/SK II) und du bist dir sicher die Maßnahmen zu beherrschen hindert dich ja niemand daran, das nach kurzer Rücksprache mit RA/NA zu machen (fällt dann nämlich unter Delegation). Die Zeit für diese Rücksprache sollte auch im MANV-Fall sein. So, jetzt habe ich ziemlich viel geschrieben und fürchte, dass trotzdem eher weniger Licht im Dunkeln ist. Das liegt aber auch mit daran, dass es leider kein echtes "Licht" (=fixen, gesetzlich verankerten, nicht verklagbaren Maßnahmenkatalog) gibt. Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | ||||
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