Rubrik | Brandschutzerziehung |
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Thema | Neustrukturierte Notrufabfrage | 113 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 812946 |
Datum | 10.10.2015 14:58 MSG-Nr: [ 812946 ] | 31090 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
Geschrieben von Thomas M.Davon ab, wer kennt denn den Unterschied zwischen RTW und KTW ?
Für die Mehrheit ist das alles der Rettungsdienst.
Welcher Normalbürger bestellt denn einen qualifizierten Krankentransport? Keiner. Das macht normalerweise der einweisende Arzt oder das Praxispersonal. Qualifizierte Verlegungen oder Entlassungen kommen aus der Klinik oder einem Heim, auch da ruft dann nicht der Normalbürger an. Der Normalbürger ruft nur an weil er einen Notfall hat den er versorgt haben will. Und dann ist er bei der 112 richtig. Den ÄBD finde ich im Telefonbuch, im Internet oder über die Auskunft. Oder wenn der HA keinen Vetretungsarzt hat, auf seiner Bandansage.
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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