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RubrikAtemschutz zurück
ThemaDruckluftflaschen, neue Kennzeichnung nach CLP-VO19 Beiträge
AutorHans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW812987
Datum10.10.2015 20:43      MSG-Nr: [ 812987 ]6723 x gelesen

Hallo,

naja, das klingt ein bisschen so, als ob das thermische Verhalten und doppelte Aufkleber dafür maßgebend sind, was die Verordnungen bestimmen. Bisher konnte mir keiner anhand des Verordnungstextes schlüssig erklären wie CLP für Feuerwehrs zu lesen ist. Auch nicht mit einem Schreiben der Baua. Die sich meines Wissens eben nicht zum zur Verfügung stellen von Seiten der Feuerwehren geäußert hat (Füllen für eigene Wehr vs. Füllen für Nachbarwehr/THW). Hat hier jemand einen belastbaren Text?!

Grüße,

Christian

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