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Rubrik | Brandschutzerziehung | zurück | ||
Thema | Neustrukturierte Notrufabfrage | 113 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 813057 | ||
Datum | 12.10.2015 08:00 MSG-Nr: [ 813057 ] | 29959 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Geschrieben von Sebastian K. Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG), Art. 2 Abs. 1 Satz 4. Da steht, dass die ILS diese Aufgaben warnehmen sollen, das hatte ich soweit auch schon verstanden. Aber wo steht, dass die 112 für diese Anliegen benutzt werden soll/ darf (auf diese Aussage habe ich mich bezogen)? Das kann ich daraus nicht ableiten. Ich würde also weiterhin einen Anruf über die 112 für solche Anfragen als missbräuchliche Nutzung des Notrufes sehen. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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