Geschrieben von Sebastian K.Die hat Thomas ja angesprochen, deshalb hab ich mal geschaut wie heute die gesetzlich vorgesehene Konsequenz aussehen würde, wenn einer beim von dir verlinkten § 22 Abs. 2 ZSKG "nicht mitmachen" will: 1.000 EUR Bußgeld, natürlich nur sofern in der zu erlassenden Rechtsverordnung nochmal extra darauf hingewiesen wird (die natürlich auch nur erlassen werden darf, wenn die Freiwilligkeit nicht ausreicht). Und dieses "Mitmachen" ist ja auch erstmal nur eine Meldepflicht. Wenn in Deutschland der Krieg ausbricht, rennen die Deutschen also erstmal zum Arbeitsamt ;-)
Sorry, ich habe von den Konsequenzen bis zum Lebensende nicht von Strafen gesprochen, sondern von ganzen Jahrgängen an Abiturienten, die kurz vorm Abi aus der Schule entlassen wurden und zum RAD eingezogen wurden. Diese RAD Einheiten haben dann z. B. in Köln nach den Bombenangriffen die Infrastruktur wieder in die Gänge gebracht.
Und für die ganzen Verwaltungsproblemchen gibt es im Spannungsfall die Kompetenzen des Vermittlungsaussschußes, der sehr schnell im kleinen Kreis solche Dinge gerade bügeln kann.
Und ich gehe davon aus, das in einem solchen Fall sehr schnell die Freiwilligkeiten aufhören und in Zwang umgewandelt werden. Wobei da dann immer unterschiedliche Interessen um die einzelne Person kämpfen können. Da kann der ehemalige Reservist als ZF einer Brandschutzeinheit und unabkömmlicher Mensch im plötzlich kriegswichtigen Betrieb erleben wie um ihn gekämpft wird.
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |