Rubrik | Brandschutzerziehung |
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Thema | Neustrukturierte Notrufabfrage | 113 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 813086 |
Datum | 12.10.2015 16:23 MSG-Nr: [ 813086 ] | 29811 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Thomas M.Ich kann mich täuschen, aber der unbelastete Bürger nennt das Fahrzeug so,egal ob da ein RTW , KTW oder ein Krankentaxi steht.
Dann zeig mir mal ein Telefonbuch in dem "Krankenwagen" steht... Wenn der unbelastete Bürger angeblich nur die 112 anruft weil er einen Krankenwagen haben will, wie kommt er denn dann auf diese Nummer? Da steht doch "Rettungsdienst"?
Also für dieses Argument hast Du aber ganz lange an den Fingern saugen müssen, oder? ;-)
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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