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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Kat./Zivil- Schutz im V-Fall - war: neue Dimension der Flüchtlingslage ? Wir sind am Limit ? | 16 Beiträge | ||
Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 813094 | ||
Datum | 12.10.2015 21:19 MSG-Nr: [ 813094 ] | 2937 x gelesen | ||
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Die österreichische Antwort: Zivildienstgesetz (s. etwa § 21) oder - da ist Österreich historisch"schmerzfreier": Wehrgesetz Ja, und es gibt Planspiele dazu. Nachdem sich aktuell vermutlich niemand über die politische Verantwortung des "MOB-Falls" drübertraut, würde ich mich nicht wundern, wenn die Wehrdienstvariante mit verpflichtenden Übungen in absehbarer Zeit "wiederkehrt" (natürlich ganz zufällig und mit irgendeiner anderen Begründung, dafür mit dem sofortigen Test im Assistenzeinsatz) Grüsse Peter p.s. für die nichtösterreichischen Leser: MOB-Fall heißt Mobilmachungsfall, geht von der Verlängerung des Wehrdienstes bis zu den Varianten, die das Wehrgesetz in erster Lesung nicht hergibt (aber auch nicht verbietet) | ||||
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