Geschrieben von Sebastian K.Und wo ist aktuell eine Rechtsgrundlage gegeben, um solche Konsequenzen zu verursachen?
Die Rechtsgrundlage gab es damals auch nicht.
Geschrieben von Sebastian K.Das wäre dann nicht mehr der übliche Vermittlungsausschuss (je 16 Mitglieder aus Bundestag und -rat, wenn die sich selbst nicht einig sind), sondern der sog. "Gemeinsame Ausschuss", der aus 32 Mitgliedern des Bundestages und 16 des Bundesrates besteht, insofern dann auch eine neue Zusammensetzung darstellt wenn er aktiv werden muss. Der soll zwar lt. GG durch die Regierung über die Planungen für den Verteidigungsfall unterrichtet sein, aber wie dessen Arbeit dann im Fall der Fälle aussehen würde, wenn man vorher schon solche lustigen Gesetze für die Vorplanung hat... (schon alleine, wie man diesen Auschuss genannt hat - wieso das Kind nicht beim Namen (also den Kompetenzen) nennen? Notparlament, Ausschuss für Spannungs- und Verteidigungsfall... nein, hört sich ja doch alles irgendwie böse an, also nennt man die Runde halt "Gemeinsamer Ausschuss", und alle haben sich lieb...)
Klar, der kann ausbügeln, aber ob und wie er das wirklich machen würde, ich bin skeptisch.
Das wäre schon Plan B oder C wenn man den Bundestag im Krisenfall nicht beschlussfähig bekommt. Also man hat sich da schon Gedanken gemacht ;-)
Geschrieben von Sebastian K.Zwang ohne eine realistische Möglichkeit der Durchsetzung ist praktisch ein Bittebittebitte ;-)
Das gilt für alle Gesetze weltweit. In D gibt es auf Landstraßen eine permanente Geschwindigkeitsbegrenzung und die meisten halten sich dran. Komisch oder?
Geschrieben von Sebastian K.Genau das ist es ja. Die rechtlichen Vorplanungen gehen dahin, dass z.B. der Betrieb gleich die Hilfsmittel an die Hand bekommt, den Mitarbeiter für unabkömmlich zu erklären, und der Staat lähmt sich im Fall der Fälle dann selbst damit, diese im Einzelfall zu prüfen.
Auch mit dieser Situation haben deutsche Verwaltungen, historisch gesehen, sehr viel Erfahrung.
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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