Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Und wieder eine Schlammschlacht: FW-Mann gefeuert weil er schwul ist? | 41 Beiträge |
Autor | Norb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg | 813410 |
Datum | 26.10.2015 14:13 MSG-Nr: [ 813410 ] | 12452 x gelesen |
Infos: | 26.10.15 Feuerwehrmann gefeuert weil er schwul ist?
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1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Feuerwehr
Vorweg: Ich kenne von dem Fall nur den Zeitungsartikel. Der ist nicht sehr präzise, was das Urteil des Amtsgerichts anbelangt.
Er führt aber auf die Frage, welche Verfehlungen im Sinne von Vorstrafen nicht mit dem Einsatzdienst vereinbar sind.
Das sind meines Erachtens solche, bei denen nicht sicher gestellt ist, dass derjenige im Einsatzgeschehen nicht doch wieder in Versuchung geführt werden kann.
Darunter fällt dann aber sehr viel:
- Das Betreten leerer fremder Wohnungen und Vorstrafen wegen Eigentumsdelikten vertragen sich nicht.
- Die Notwendigkeit anderen Menschen alleine gegenüberzustehen und sie anfassen, tragen etc. zu müssen verträgt sich mit Vorstrafen wegen Sittlichkeitsdelikten nicht. Das, bzw. die "Ermahnung" vom Amtsrichter, dürfte hier vielleicht das Problem sein.
- Der Kassiker: Brandstiftung.
- Wie ist das grundsätzlich mit der Tatsache, dass sich Freiheitsstrafen von über einem Jahr und Tätigkeiten im ÖD ausschließen?
Nun bleibt die Frage: Ist der Kamerad vorbestraft? Wegen was genau? Je nachdem bleibt dem BM doch wenig übrig, sonst heißt es doch, dass bei der FW Sittenstrolche geduldet werden. Ich verwende den Begriff bewusst, weil unklar ist, was wirklich passiert ist und wie hoch man das hängen sollte. Ob Homo oder Hetero ist dann egal.
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