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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Und wieder eine Schlammschlacht: FW-Mann gefeuert weil er schwul ist? | 41 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 813473 | ||
Datum | 27.10.2015 22:32 MSG-Nr: [ 813473 ] | 8845 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning K. Dann sollten sie sich doch bestimmt auch nicht gegen die Feststellung eines ordentlichen Gerichts stellen, dass eine Straftat begangen wurde und dem Täter bestimmte Weisungen erteilt wurden... Natürlich nicht. Allerdings ist es auch nicht ihre Aufgabe eine Strafverfolgung anzustreben. Dies sollte der Betroffene bzw. seine Sorgeberechtigten falls überhaupt gewünscht allein schaffen. Bis zum Urteil sehe ich eine reine Zeugenrolle. MfG Adrian Alles meine persönliche Meinung und nicht die meiner Dienststelle/HiOrg | ||||
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