Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Und wieder eine Schlammschlacht: FW-Mann gefeuert weil er schwul ist? #
| 41 Beiträge |
Autor | Fran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg | 813476 |
Datum | 28.10.2015 07:04 MSG-Nr: [ 813476 ] | 9186 x gelesen |
Infos: | 26.10.15 Feuerwehrmann gefeuert weil er schwul ist?
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1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Feuerwehr
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Hallo,
Geschrieben von Henning K.Im ursprünglich diskutierten Fall ist die strafrechtliche Würdigung abgeschlossen, da gibt es nichts mehr abzuwarten.
Ob die Reaktion der Gemeinde notwendig, angemessen oder überhaupt sinnvoll (hier in NRW gibt es die "Beurlaubung" eigentlich nur für die Dauer des Verfahrens, nach Abschluss desselben muss der Dienstherr dann auch Farbe bekennen) ist, wurde ja hier diskutiert.
... und da liegt das Problem. Hätte der Bürgermeister direkt nach dem Richterspruch gehandelt, dann wäre die Situation nicht so entstanden.
Der BM wird sich gedacht haben, dass der junge Mann nach einem Jahr Beurlaubung nicht wieder kommt. Tja, leider falsch gedacht und damit die Situation unnötig verschlimmert. Direkt, nachdem der Richter entschieden hat, dass das nicht in Ordnung war, was da passiert ist, hätte der BM sich darauf beziehen können. Auch wenn es nur eine Ermahnung war, so ist es kein Freispruch. Warum die Sache vor den Richter gekommen ist, wurde hier ja mit Homophobie des Vaters erklärt. Das ist -formal- nicht Sache des BM oder der FW, die Auswirkung schon. Ich bin mir an dieser Stelle leider nicht ganz sicher, ob das nicht einer der Paragraphen ist, die im erweiterten Führungszeugnis auftauchen.
Wie geschrieben, der BM hätte gleich die Entlassung aussprechen müssen, oder es ganz sein lassen. Jetzt hat er rumgeeiert, nun steht er dumm da. Augen auf bei der (ehrenamtlichen ?) Ämterwahl, keiner wird ihn gezwungen haben BM zu werden. Und ihm sollte auch klar gewesen sein, dass es gelegentlich auch unangenehme Entscheidungen zu treffen gibt, die sich nicht vertagen lassen (wie hier geschehen).
Meine Meinung
Das wirklich Dumme an der ganzen Nummer ist, dass jetzt wieder die "Schwulenfeindlichkeit der Feuerwehr" durch die Lokalmedien wabert.
Gruß
Frank
Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.
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