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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Wirbel um Chefstelle der Herner Feuerwehr | 17 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 813567 | ||
Datum | 29.10.2015 19:08 MSG-Nr: [ 813567 ] | 7218 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorsten H.
Es gibt hierzu die entsprechenden Beamtengesetze und Laufbahnverordnungen. Inklusive Bund 17 teilweise unterschiedlicher Ausprägung. Ein Überspringen ist beim Beamten nicht möglich. Niemand von uns kennt den Ausschreibungstext mit den dargestellten Anforderungen. Die unterlegene Bewerberin wird jedoch keine Klage einreichen, wenn sie die Anforderungen nicht erfüllt. Allerdings müsste sie als Brandrätin die Dienstgrade bis zur Ltd. Branddirektorin durchlaufen und eine erneute Beförderung ist jeweils erst nach Ablauf von 12 Monaten möglich. Hinzu kommt jedoch vor der Beförderung die Probezeit zur Bewährung auf dem neuen Dienstposten. Also Beginn am 01.01.16 und die A 16 frühestens Ende 2018. Gruß Peter | ||||
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