Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Verwenden von Einzelteilen verschiedener Hersteller - mögliche Folgen | 6 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 813665 |
Datum | 03.11.2015 00:47 MSG-Nr: [ 813665 ] | 3973 x gelesen |
Infos: | 03.11.15 Exam Infoblatt zur Kombinatin von Teilen verschiedener Hersteller (konkret Maske/Druckluftflasche mit PA)
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1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Ich denke...
Grundsätzlich erlischt die Zulassung des Geräts da der PA so nicht vom Hersteller genehmigt und geprüft wurde.
Dies könnte zur Folge haben dass bei einem Unfall die Unfallkasse Probleme macht und deshalb nicht zahlen möchte. Bzw. die Kosten von verantwortlichen wieder hohlen möchte. Das bedeutet Gerichtsprozesse... viele Gutachten... viele Anhörungen... die sich unter Umständen über Jahre hinweg ziehen. Dies verursacht wahrscheinlich für alle beteiligten eine enorme Psychische Belastung. Von den Schuldgefühlen eventuell doch etwas falsch gemacht zu haben, ganz zu schweigen.
Dazu kommt noch dass der Betroffene um seinen Unterhalt zu sichern. Eventuell genötigt ist einen Schadensersatz beim Verantwortlichen (z.B. Wehrleiter) einzufordern. Die passiert meist auch über das Gericht.
Ich denke dass am Schluss irgend eine Versicherung dafür aufkommt, und der Verantwortliche mit einer Geldstrafe davon kommt. Das kann sich aber sehr ziehen, und wird bestimmt eine harte Zeit. Die einem das Leben zur Hölle macht. Ebenso die Zeit danach. Es bleibt wahrscheinlich danach immer in der Mannschaft etwas zurück.
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