Geschrieben von Jürgen M.Ein "HRF 23/12" gibt es nicht. Das hat z.B. RLP nicht davon abgehalten, genau diesen Fahrzeugtyp in der FwVO zu fordern (ok, es hieß "HRF 23-12" in früherer Fassung, aktuell ist das ein "HRF 23"...). Und es hält externe Ersteller von HRF auch in anderen Bundesländern nicht davon ab, diesen Fahrzeugtyp zu benennen. Österreich/Schweiz mal ganz außen vor gelassen...
Geschrieben von Jürgen M.Von der Verwaltung einer Gemeinde die ein Hubrettungsfahrzeug braucht sollte man da schon erwarten können das die im Vorfeld einer Beschaffung sich entsprechend informieren. Das könnte einer der Gründe sein, weshalb man sich bei der BSP-Forderung nach einem HRF Informationen über gebrauchte DLK besorgen will? HRF = Oberbegriff, DLK = eine Form von HRF.
Geschrieben von Jürgen M. ich kenne Firmen bei denen solche fehlerhafte Anfragen in der Rundablage verschwinden Eine DLK-Firma, die Anfragen wegen der Bezeichnung HRF verwirft, sollte vielleicht lieber Schubkarren bauen ;-)
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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