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1. Pressluftatmer

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RubrikAtemschutz zurück
ThemaVerwenden von Einzelteilen verschiedener Hersteller - mögliche Folgen6 Beiträge
AutorStef8an 8 S.8, Haar / Bayern813686
Datum03.11.2015 11:04      MSG-Nr: [ 813686 ]3131 x gelesen
Infos:
  • 03.11.15 Exam Infoblatt zur Kombinatin von Teilen verschiedener Hersteller (konkret Maske/Druckluftflasche mit PA)

  • Zunächst schon mal vielen Dank für die bisherigen Antworten!

    Das heißt, dass ich bei einem "Gerät" z.B. auch definitiv an die Flaschen des Herstellers gebunden bin, also z.B. bei einer Neubeschaffung mit Herstellerwechsel auch alle Flaschen neu beschaffen muss?

    Mir ist klar, dass juristische Fragen manchmal nur wenig mit technischen Überlegungen gemein haben, aber sind nicht z.B. Atemluftflaschen als solche Geprüft und zertifiziert egal auf welchen PA ich die schraube? Vorausgesetzt natürlich die Anschlüsse und Drücke etc. sind kompatibel.

    Genauso Lungenautomaten: Die werden ja auch z.B. abseits des Geräts am Prüfstand geprüft und die alleinigen Funktionsvoraussetzungen sind ein entsprechender Anschluss und ein Mitteldruck im geforderten Bereich.
    Bzw. soweit ich weiß sind eine Reihe von Lungenautomaten auch für die Verwendung mit Druckluftleitungssystemen (Atemluft) bzw. Schlauverbindungen zu Großflaschen zugelassen (allerdings im Bereich der Industrie).

    Daher stellt sich mir vor allem auch die Frage ob eine nicht freigegebene Kombination automatisch und pauschal den Hersteller aus allen Haftungen entlässt, oder ob es dafür doch notwendig ist, vorher einen kausalen Zusammenhang zwischen der nicht-zugelassenen Kombination und dem Geräteversagen herzustellen.

    Siehe z.B. auch eine ähnliche Diskussion hier:

    http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=784571

    Diese Frage wäre insbesondere auch z.B. vor dem Hintergrund interessant, dass die Hersteller Ihre Atemschutzsysteme in der Regel ja auch nur für einen Temperaturbereich von -30 bis +60 °C zertifizieren. Wäre juristisch die Verwendung im Innenangriff bei höheren Temperaturen dann nicht genauso eine Verwendung eines dafür nicht zugelassenen Geräts?

    Viele Grüße

    Stefan

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     02.11.2015 22:25 Stef7an 7 S.7, Haar
     03.11.2015 00:47 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
     03.11.2015 08:24 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     03.11.2015 11:04 Stef7an 7 S.7, Haar
     03.11.2015 12:33 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     04.11.2015 12:16 Thom7as 7E., Nettetal

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