Geschrieben von Stefan S.Diese Frage wäre insbesondere auch z.B. vor dem Hintergrund interessant, dass die Hersteller Ihre Atemschutzsysteme in der Regel ja auch nur für einen Temperaturbereich von -30 bis +60 °C zertifizieren. Wäre juristisch die Verwendung im Innenangriff bei höheren Temperaturen dann nicht genauso eine Verwendung eines dafür nicht zugelassenen Geräts?
Ohne es jetzt genau nachzulesen, kann die 60°C Grenze z. B. aus der Druckbehälterrichtlinie kommen. Würde man auf höhere Temperaturen bestehen, müsste man andere Materialien einsetzen um die Sicherheiten noch zu gewährleisten.
Wenn ein Hersteller natürlich seine Geräte in der Bedienungsanleitung bzw. CE Erklärung Temperaturen über 60°C als nichtzulässige Nutzung bescheinigt, dann ist das Gerät nicht mehr feuerwehrtauglich.
Deshalb wird das wohl auch keiner tun.
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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