Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | G.A.R.D. gewinnt Ausschreibung RD-Hälfte der MA kündigt | 35 Beiträge |
Autor | Paul8 M.8, Bayreuth / Bayern | 813893 |
Datum | 10.11.2015 11:54 MSG-Nr: [ 813893 ] | 13597 x gelesen |
Deutsches Rotes Kreuz
Bayerisches Rotes Kreuz
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Malteser Hilfsdienst
Für mich liegt zwischen privaten RD's oder DRK, BRK, JUH, MHD kein Unterschied, denn ich bin schon immer ein entschiedener Gegner davon, hoheitrechtliche Aufgaben an Dritte zu verscherbeln. Sind Dritte im Spiel hat die Gebietskörperschaft viel zu wenig Einfluss und Kontrolle über das Ganze.
Meiner Meinung nach sind hoheitrechtliche Aufgaben, und dazu zählt auch der Rettungsdienst, durch die Öffentlich rechtlichen Körperschaften, das Land oder den Bund selbst auszuüben. Nur so ist gewährleistet, dass sich da keine Geschäftemacher bereichern und keine Mauscheleien betrieben werden. Die Zweckverbände sind allerdings auch Öffentlich rechtliche Körperschaften, denn die setzen sich ja aus ihren Mitgliedern, die Gebietskörperschaften sind zusammen.
Das Schlimme an der ganzen Geschichte ist ja, dass der Normalbürger gar nicht weiß, was da hinter den Kulissen im Rettungsdienst so abgeht. Das liegt aber nicht zuletzt daran, dass die Medien sich in diesen Dingen seltsamerweise äußerst zurückhalten.
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