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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | G.A.R.D. gewinnt Ausschreibung RD-Hälfte der MA kündigt | 35 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 814001 | ||
Datum | 12.11.2015 17:47 MSG-Nr: [ 814001 ] | 8433 x gelesen | ||
Geschrieben von werner n. Auch wieder provokativ: Das mag sein. Ändert aber nichts an der Tatsache. Der BGH sagte in einem Urteil übrigens auch nicht das der Rettungsdienst eine hoheitliche Aufgabe ist. Wenn ein Gericht im Rechtsstaat eben so urteilt, kannst du einen Hampelmann oder Kopfstand machen. Es wird trotzdem keine hoheitliche Aufgabe.
Geändert von Alexander H. [12.11.15 17:48] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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