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1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
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Institut der Feuerwehr - Name einiger Landesfeuerwehrschulen:

Institut der Feuerwehr NRW
Wolbecker Str. 237
D-48155 Münster
Fon +49 (0)251 - 3112 - 0
Fax +49 (0)251 - 3112 - 104
Web: www.idf.nrw.de
E-Mail: poststelle@idf.nrw.de

Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt (IdF Sachsen-Anhalt)
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39175 Heyrothsberge
Telefon: +49 39292 61-01
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E-Mail: idf@uni-magdeburg.de
Internet: http://www.idf.sachsen-anhalt.de/
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ThemaFeuerwehren der Bundeswehr29 Beiträge
AutorFran8k L8., Stadtroda / Thüringen814282
Datum27.11.2015 07:37      MSG-Nr: [ 814282 ]11402 x gelesen
Infos:
  • 24.01.15 Zentrum Brandschutz der Bundeswehr
  • 24.01.15 Verband der Bundeswehr Feuerwehr (VdBwF e.V.)

  • Hallo zusammen,

    ob man nach der Laufbahn als BrdSch-Feldwebel oder BrdSch-Unteroffizier bei einer
    Kommune anfangen kann, hängt von dieser selbst ab.

    Ich (selbst ehem. BrdSchFw) kenne viele ehem. BrdSch-Soldaten, egal ob Fw oder Uffz, die nahtlos bei der Kommune angefangen haben.
    In Berlin z.B. werden Brandmeister B1 ausgebildet (B3 nur bei Bedarf). Das entspricht, wenn der RettSan und paar kleine Lehrgänge (z.B. DL-Maschinist) nachgeholt werden, im Großteil dem Grundlehrgang der BwFw.

    Man kann versuchen bei den zuständigen Behörden (Innenministerium, LFS je nach Bundesland) eine Anerkennung der Laufbahn zu beantragen. Im EINZELFALL wird dann geprüft, ob ja oder nein.

    Einige Bundesländer wehren diese Anträge auch ab mit dem Hinweis, dass die oberste Dienstbehörde (für den Kommunalbeamten ist das der Bürgermeister) über die Eignung zur Stelle entscheidet.
    Die oberste Dienstbehörde kann dann eine fachliche Prüfung beim IM oder bei der LFS beantragen.

    In meinem Falle habe ich offizielle Anerkennungen von Sachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Brandenburg.

    Eine generelle Anerkennung gibt es leider nicht, weil Brandschutz Ländersache ist und jede Kommune sich selbst verwaltet. Es gibt online beim IdF Münster so eine Vergleichstabelle der Laufbahnen der Länder und der BwFw.

    Einfacher sieht es bei den Werkfeuerwehren aus. Da gibt es kein Laufbahnrecht und man muss sich gut verkaufen beim Einstellungsgespräch.

    Zum Thema Qualität der Ausbildung kann ich (2009 den B3 gemacht) sagen, dass das Ausbildungsniveau sehr gut ist und bei anderen LFS seines gleichen sucht. Der Abschlusslehrgang geht 12 Wochen (OHNE Verwaltungsteil!!). Von den 12 Wochen waren 3 Wochen nur praktische Einsatzübungen angesetzt. 1 Woche Brandbek., 1 Woche Techn. Hilfeleistung und eine Woche Einsätze mit gefährlichen Stoffen und Gütern.
    In den Wochen war jeder mitndestens einmal am Tag selbst als Führer eingeteilt. Alle Übungen wurden zusammen besprochen. Und die Bedingungen in Stetten (sehr viele lehrstehende und komplexe Gebäude zum üben) waren dafür bestens. Pro Tag wurden 8 bis 11 Übungen gefahren, je nach Komplexität. Und die Schwierigkeit mit einer Staffel die Einsatzlagen abzufahren, wofür man eigentlich eine Gruppe braucht, hat eins vermittelt: Das Jonglieren mit Personal an der Einsatzstelle. Und das muss man heute immer tun, egal ob FF oder BF.
    An vielen LFS (ich weiß es von Thüringen) ist jeder zukünftige B3er ein bis zweimal selbst Führer. Dann ist Prüfung.

    Die theoretische Prüfung bei der BwFw liegt im Niveau auch sehr weit oben.
    Alles im allen war und bin ich von dieser Ausbildung überzeugt.

    Grüße

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