Moin,
Geschrieben von Thorsten H.Sorry, bei solch einer Tat durch einen Feuerwehrmann, kann ich nichts strafmilderndes erkennen. Das ist okay, du bist ja auch kein Richter ;o) Es gibt bei so ziemlich jeder Tat Umstände, die dem Täter zugute kommen, und solche, die eher nicht für ihn sprechen. Deshalb gibt das StGB ja auch Strahrahmen vor, die dann dem Einzelfall angemessen auszufüllen sind.
Dass auch ich das ein oder andere Strafmaß nicht nachvollziehen kann, kann und will ich dabei aber gar nicht bestreiten.
Geschrieben von Thorsten H.Da kann ich nur auf eine harte Strafe hoffen. Das schließt sich nicht mit strafmildernden Umständen aus. Hätte ich die aktuell bekannte Sachlage zu beurteilen, würde die FA-Eigenschaft und das BMA(?)-Abklemmen erheblich strafschärfend wirken, der Brandlegungsort käme aber (wenngleich wenig) mildernd eben auch in die Wertung. Solche Umstände einfach außer Acht zu lassen bringt auch keinem Richter was, weil das Verfahren damit direkt in die nächste Instanz geht - das lässt sich (zu Recht) kein Angeklagter/Verteidiger gefallen.
Geschrieben von Thorsten H.Es ist schon ein Hohn für die Betroffenen, dass er auf freiem Fuss ist, und die ihn jeden Tag sehen müssen (falls die dort noch wohnen)... Die Untersuchungshaft dient eben noch nicht der Strafe, sondern nur der Sicherung des Strafverfahrens. Haftgründe sind nach § 112 StPO Flucht, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr und nach 112a StPO Wiederholungsgefahr. Wenn all dies nicht vorliegt, kann Untersuchungshaft nur noch angeordnet werden, wenn der Täter einer schweren Straftat (Mord, Totschlag...) verdächtig ist. Im Bereich der Brandstiftung bräuchte es dafür eine besonders schwere Brandstiftung (306b StGB) oder eine mit Todesfolge (306c StGB). Da hier aber zum Glück niemand schwer verletzt wurde, ist es eben "nur" eine schwere Brandstiftung (306a StGB), weil er wohl mutmaßlich ein Wohnhaus angesteckt hat. Das reicht für Untersuchungshaft eben nicht aus.
Und ich bin ehrlich - wenn keiner der Haftgründe (insbesondere keine Wiederholungsgefahr) vorliegt, deckt sich das auch mit meinem Rechtsempfinden.
Jemanden vor Verurteilung in Haft zu nehmen ist ein krasser Schritt, der schon mit mehr als dem (absolut berechtigten!) schlechten Gefühl der Nachbarn begründet werden muss. Ein Strafrechtsprof sagte mal im Hinblick auf die Unschuldsvermutung dezent überspitzt: "U-Haft ist staatliche Freiheitsberaubung an einem Unschuldigen". Und man muss sich vor Augen führen, dass man an vielen Orten dieser Welt in "Untersuchungshaft" alt werden kann, ohne je einen Richter gesehen zu haben, sowas darf hier niemals (wieder...) möglich werden.
Gruß,
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)
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