Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Üben mit Druckluft | 34 Beiträge |
Autor | Thom8as 8W., Löwenstein / Baden-Württemberg | 814533 |
Datum | 06.12.2015 14:48 MSG-Nr: [ 814533 ] | 11966 x gelesen |
Infos: | 09.12.15 LFS BaWü: Hinweise für den Einsatz von Druckluftschaum bei der Brandbekämpfung
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Jetzt kommen die bürokratischen Spielverderber.
Richtline 97/23/EG
Zitat:
Diese Richtlinie gilt für die Auslegung, Fertigung und Konfor-
mitätsbewertung von Druckgeräten und Baugruppen mit einem
maximal zulässigenDruck (PS) vonüber 0,5 bar. (Film ~ 2,5 bar)
(2) Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
2.1. Druckgeräte Behälter, Rohrleitungen, Ausrüstungteile
2.1.2. Rohrleitungen zur Durchleitung von Fluiden bestimmte
Leitungsbauteile, die für den Einbau in ein Drucksystem mitein-
ander verbunden sind. Zu Rohrleitungen zählen insbesondere
Rohre oder Rohrsysteme, Rohrformteile, Ausrüstungsteile,
Ausdehnungsstücke, Schlauchleitungen .......
wenn man folgt kommt bei
Wasser => Absatz 3, Artikel3 (gute Ingenieurspraxis)
Druckluft => Kategorie I => Prüfungsmodul A (Anhang III der Richtline)
raus
folglich zwei unterschieliche Stiefel ( von mir aus auch die von Nikolaus zum Heutigen Tag)
Dies kann wenn einmal etwas passieren sollte, komische fragen für den Errichter / Betreiber geben.
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