Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Anhaltestab / Winkerkelle mit LED | 30 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 814542 |
Datum | 06.12.2015 20:17 MSG-Nr: [ 814542 ] | 9601 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Straßenverkehrsordnung
Geschrieben von Frank K.bei uns in NRW.....keine verkehrsleitende Maßnahme,
Das ist ja das Problem an der Sache: es gibt einfach keine saubere Rechtsgrundlage.
Allerdings dürfen "wir" (jedenfalls wir als Feuerwehr, HOs wohl auch dann, wenn sie gemäß FSHG im Einsatz sind) Platzverweise aussprechen und durchsetzen. Daraus schlussfolgert man dann, dass man auch gleich das Betreten der Einsatzstelle verbieten darf. Die nächste Schlussfolgerung ist dann, dass das wohl auch irgendwie für das Befahren gelten müsste. So kommt man dann am Ende zum Ergebnis, dass man wohl bestimmt auch irgendwie Absperrungen im Straßenverkehr durchführen können müsste, auch wenn das eigentlich nirgendwo steht. Da es aber zur Ausführung solcher Absperrungen natürlich erst recht keine für die Feuerwehr geltenden Vorschriften gibt, wird man wohl ziemlich frei in der Wahl der Mittel sein. Also sind Anhaltestab und Leitkegel ungefähr gleich erlaubt bzw. verboten...
(Wenn man aber Leitkegel nimmt, müssen diese vermutlich zum einen das Signalbild der StVO erfüllen, zum anderen vollreflektierend sein und letztendlich vielleicht sogar den TL entsprechen. Also keine Faltleitkegel.)
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