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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Üben mit Druckluft | 34 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 814560 | ||
Datum | 07.12.2015 11:28 MSG-Nr: [ 814560 ] | 10177 x gelesen | ||
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Ich gehe mal davon aus, das die Kollegen dieser Feuerwehr die für das System gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung durch eine entsprechend befähigte Person durchgeführt haben. Natürlich unter Berücksichtigung der genannten Richtlinie, sowie der TRBS 2141 und der TRBS 1203, Kap. 3, ... Und sicherlich auch so nett sind, einen Musterentwurf der GBU und den Entwurf für die Prüfvorschriften für interessierte "Nachbauer" zur Verfügung zu stellen. Bevor jemand meckert, die Idee finde ich richtig gut. Der Knackpunkt ist halt die Sicherheit ... Ach so, ich hab mal bei der DGUV angefragt. Die Antwort poste ich dann hier ... Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Udo B. [07.12.15 11:32] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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