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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Üben mit Druckluft | 34 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 814600 | ||
Datum | 08.12.2015 10:10 MSG-Nr: [ 814600 ] | 10026 x gelesen | ||
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Die Druckgeräterichtlinie gibt Mindestdrücke vor, ab denen sie angewendet werden muß. Das ist, wenn ich mich richtig erinnere, 0,5 bar. Damit sollte man die Schläuche steif genug bekommen und alle Regeln erfüllen. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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