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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | 500 Asylbegehrende in einem Hochhaus - Ist das noch beherrschbar? | 13 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Hude / Niedersachsen | 814651 | ||
Datum | 09.12.2015 20:58 MSG-Nr: [ 814651 ] | 5238 x gelesen | ||
Moin, Brandschutz in Hochhäuser wird, sofern die Länder nicht etwas eigenes erlassen haben, normalerweise mit Hilfe der Muster-Hochhaus-Richtlinie beschrieben. Die Anzahl der Personen, die sich dort Aufhalten dürfen ist hier nicht explizit geregelt. Inwiefern da andere Rechtsvorschriften harangezogen werden (Beherbergungsstättenverordnung, Versammlungsstättenverordnung...) können oder müssen bzw. ob noch weitere Maßnahmen notwendig sind, lässt sich mit Hilfe der gängigen Auslegung des jeweiligen Landesbaurechts abschätzen. Viele Grüße, Olli >>>Dies alles ist meine private Meinung | ||||
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