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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | 500 Asylbegehrende in einem Hochhaus - Ist das noch beherrschbar? | 13 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 814663 | ||
Datum | 10.12.2015 11:13 MSG-Nr: [ 814663 ] | 3611 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Neumann T. Das gibt sicherlich eine Nutzungsänderung mit entsprechender Neubewertung der Situation. die Frage ist ob da dann rechtlich gesehen überhaupt eine Nutzungsänderung vorliegt. Die Nutzungszweck der Räumlichkeiten hat isch ja nicht geändert. Die Wohnungen werden ja weiterhin für Wohnzwecke genutzt. Ist eine Obergrenze für die Belegung einer Wohnung in einer Brandschutzvorschrift überhaupt festgelegt? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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