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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Hilfsfrist in BaWü | 168 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 814922 | ||
Datum | 16.12.2015 18:26 MSG-Nr: [ 814922 ] | 27125 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Norbert P. Nun haben wir in BW ein Rettungsdienstgesetz Ab heute sogar ein neues Rettungsdienstgesetz. Interessant: Eine wichtige Weichenstellung sei für die Notfallversorgung insbesondere, nunmehr die gesamte Rettungskette zu betrachten und im Gesetz zu verankern. Von der Bearbeitung des Notrufs in der Leitstelle bis zur Übergabe des Patienten ins Krankenhaus jedes Teil der Rettungskette muss leistungsfähig sein und die Abläufe müssen optimal ineinander greifen, unterstrich der Innenminister. Die örtlichen Bereichsausschüsse im Rettungsdienst müssten die Hilfsfrist und die Rettungskette genau prüfen und gegebenenfalls rasch nachsteuern, um Zeitintervalle zu verkürzen. Das sei bisher bundesweit einmalig. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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