Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Entschädigung von Funktionsträger | 17 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 814931 |
Datum | 16.12.2015 22:44 MSG-Nr: [ 814931 ] | 5253 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Servus,
vielleicht eine klitzekleine Ergänzung:
Geschrieben von Christian S.
in Bayern nur für die Kommandanten auf Landesebene geregelt, mit exakten Sätzen die sich anch dem Fuhrpark berechnen.
Alles andere ist eine freiwillige Zugabe der Kommunen.
wobei auch hierfür die Grundlage im BayFwG steht und damit letztlich gesetzlich ist, nur eben mit der "Ausnahme", dass für den erweiterten Personenkreis (Gerätewarte, Jugendwarte) nicht zwingend eine Aufwandsentschädigung durch die Kommune geleistet werden muss... :-)
Gruß vom Starnberger See
Markus
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