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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Neuste Idee: Feuerwehrhelfer | 73 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 815053 | ||
Datum | 21.12.2015 10:13 MSG-Nr: [ 815053 ] | 17480 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Florian B. Weil Sie keiner fragt. Denn wer viel fragt bekommt viel Antwort. Und bezgl solcher Zeitungsberichte gilt dann das Feldwebel Schulz Prinzip.. Ich würde dieses Konzept nicht ohne Rücksprache mit der Feuerwehraufsicht in Kraft setzen. Was ist eine Feuerwehrdienstvorschrift? So nach dem Gesetzescharakter? In BaWü pocht man -zumindest jetzt noch !?- auf die in der "Vwv FW-Ausb" unter Ziff. 2.4.1. stehende Regelung: Truppmannausbildung Teil 1 (Feuerwehr-Grundausbildung) Da beträgt die Mindesausbildungsdauer 70 Stunden. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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