Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Neuregelung des BHKG in NRW beschlossen | 9 Beiträge |
Autor | Günt8er 8R., Steinheim / Baden-Württemberg | 815108 |
Datum | 22.12.2015 11:07 MSG-Nr: [ 815108 ] | 6785 x gelesen |
Infos: | 28.12.15 Vorabdruck BHKG NRW
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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Der Landtag NRW hat am 16.12.2015 das Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) beschlossen. Dieses Gesetz löst das bislang geltende Gesetz FSHG in NRW ab. Für den Leitellenbetrieb ergeben sich zwei wesentliche Änderungen im § 28 Einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst. Nach meiner Bewertung ergeben sich zwei wesentliche Unterschiede zum bisherigen Gesetz.
1. Leitstellen müssen Redundanzen bilden.
(Absatz 1) Die ständig besetzte Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz ist mit der Leitstelle für den Rettungsdienst zusammenzufassen. Die Leitstelle muss auch Großeinsatzlagen und Katastrophen bewältigen können. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, durch die ihre Aufgabenerfüllung auch bei Ausfall sichergestellt wird.
2. Weitere 112-notrufabfragende Leitstellen innerhalb eines Kreises müssen mit der Kreisleitstelle vernetzt sein.
(Absatz 4) Die Gemeinden veranlassen die Einrichtung des Notrufs 112 und gewährleisten die Alarmierung der Einsatzkräfte. Der Notruf 112 ist auf die einheitliche Leitstelle aufzuschalten. Die Aufschaltung des Notrufs 112 auf ständig besetzte Feuerwachen von Mittleren kreisangehörigen Städten und Großen kreisangehörigen Städten ist zulässig, wenn diese die Aufgaben einer Rettungswache wahrnehmen. In diesem Fall muss durch Koppelung der ständig besetzten Feuerwache an das jeweilige System der Leitstelle die zeitgleiche Kenntnis der Leitstelle über die eingehenden Notrufe, deren Abfrage und die örtliche wie qualitative Verfügbarkeit der Einsatzmittel und des Einsatzpersonals gewährleistet sein.
Der Gesetzestext ist auf der Website des Landtags Nordrhein-Westfalen zu finden.
Carpe Diem
Gruß aus Württemberg
Günter Rapp
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| 22.12.2015 11:07 |
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Günt7er 7R., Steinheim | |