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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNeuregelung des BHKG in NRW beschlossen9 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg815111
Datum22.12.2015 12:25      MSG-Nr: [ 815111 ]3392 x gelesen
Infos:
  • 28.12.15 Vorabdruck BHKG NRW

  • hallo,

    Geschrieben von Günter R.2. Weitere 112-notrufabfragende Leitstellen innerhalb eines Kreises müssen mit der Kreisleitstelle vernetzt sein.
    (Absatz 4) Die Gemeinden veranlassen die Einrichtung des Notrufs 112 und gewährleisten die Alarmierung der Einsatzkräfte. Der Notruf 112 ist auf die einheitliche Leitstelle aufzuschalten. Die Aufschaltung des Notrufs 112 auf ständig besetzte Feuerwachen von Mittleren kreisangehörigen Städten und Großen kreisangehörigen Städten ist zulässig, wenn diese die Aufgaben einer Rettungswache wahrnehmen. In diesem Fall muss durch Koppelung der ständig besetzten Feuerwache an das jeweilige System der Leitstelle die zeitgleiche Kenntnis der Leitstelle über die eingehenden Notrufe, deren Abfrage und die örtliche wie qualitative Verfügbarkeit der Einsatzmittel und des Einsatzpersonals gewährleistet sein.

    man kann das auch kompliziert und teuer machen :-(

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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     22.12.2015 11:07 Günt7er 7R., Steinheim
     22.12.2015 12:25 Jürg7en 7M., Weinstadt
     22.12.2015 14:00 Dirk7 B.7, Karlsbad
     22.12.2015 14:28 Günt7er 7R., Steinheim
     22.12.2015 18:16 Oliv7er 7B., Köln
     22.12.2015 18:33 Hara7ld 7S., Köln
     28.12.2015 17:57 Mari7o D7., Nettetal
     29.12.2015 07:30 Ludg7er 7K., Herten
     13.01.2016 10:55 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland

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