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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNeuregelung des BHKG in NRW beschlossen9 Beiträge
AutorGünt8er 8R., Steinheim / Baden-Württemberg815117
Datum22.12.2015 14:28      MSG-Nr: [ 815117 ]3195 x gelesen
Infos:
  • 28.12.15 Vorabdruck BHKG NRW

  • Guten Tag Dirk,
    die Möglichkeit den Notruf 112 selbst entgegenzunehmen war bereits im bisherigen Gesetz an bestimmte Randbedingungen geknüpft. Dort stand im §21 Absatz (2) Die Gemeinden veranlassen die Einrichtung des Notrufs 112 und gewährleisten die Alarmierung der Einsatzkräfte. Der Notruf 112 ist auf die Leitstelle aufzuschalten. Die Aufschaltung des Notrufs 112 auf ständig besetzte Feuerwachen von Mittleren und Grossen kreisangehörigen Städten ist zulässig, wenn diese die Aufgaben einer Rettungswache wahrnehmen. Über Notrufeinrichtungen eingehende Anrufe können auf Ton- oder Datenträger aufgezeichnet und gespeichert werden. Im übrigen ist eine Aufzeichnung von Anrufen nur zulässig, soweit sie im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung nach diesem Gesetz oder nach dem RettG erforderlich ist.

    Neu ist jedoch die zwingende Kopplung mit der zuständigen Kreisleitstelle.

    Carpe Diem
    Gruß aus Württemberg

    Günter Rapp

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     22.12.2015 11:07 Günt7er 7R., Steinheim
     22.12.2015 12:25 Jürg7en 7M., Weinstadt
     22.12.2015 14:00 Dirk7 B.7, Karlsbad
     22.12.2015 14:28 Günt7er 7R., Steinheim
     22.12.2015 18:16 Oliv7er 7B., Köln
     22.12.2015 18:33 Hara7ld 7S., Köln
     28.12.2015 17:57 Mari7o D7., Nettetal
     29.12.2015 07:30 Ludg7er 7K., Herten
     13.01.2016 10:55 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland

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