Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Unfallkasse NRW will Feuerwehrunfall nicht übernehmen | 15 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 815139 |
Datum | 22.12.2015 20:16 MSG-Nr: [ 815139 ] | 5027 x gelesen |
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Geschrieben von Manfred R.Mal wieder: "Unfallkasse NRW will Feuerwehrunfall nicht übernehmen "
genauer:
Die Unfallkasse betrachtet das Ereignis nicht als Unfall im Sinne des SGB (und darf deswegen nicht zahlen).
Zu diesem Thema wurde hier auf eine von der Gemeinde abgeschlossene zusätzliche Versicherung verwiesen.
Welche Versicherungen bieten eigentlich solche Verträge an, und gibt es da vom Umfang her Unterschiede?
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