Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Unfallkasse NRW will Feuerwehrunfall nicht übernehmen | 15 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 815143 |
Datum | 23.12.2015 01:00 MSG-Nr: [ 815143 ] | 4353 x gelesen |
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Nabend,
wie schon geschrieben würde ich hier mit allen Mitteln (und das ist man dem Geschädigten schon schuldig) den Rechtsweg zu beschreiten.
Dritter Abschnitt SGB VII:
§ 8 Arbeitsunfall:
(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.
"Daher hätte die Knieverletzung auch in seiner Freizeit geschehen können.", genau wie die anderen Punkte der Top 10 der Arbeitsunfälle.
VdF einschalten, Widerspruch einlegen. Jeder FA-Angehörige in NRW kann das nutzen:
VdF: Versicherungsschutz für die Feuerwehren und ihre Mitglieder
Grüße
Olli
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