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RubrikAtemschutz zurück
ThemaDruckluftflaschen, neue Kennzeichnung nach CLP-VO19 Beiträge
AutorOliv8er 8B., Köln / NRW815192
Datum23.12.2015 22:22      MSG-Nr: [ 815192 ]5249 x gelesen

... ja der Kleber....

Hauptsächlich wg. der Flammenbeaufschlagung, ggf. Zulassungsrelevant da das Brandverhalten durch Anbringen eines (eigenen) Aufklebers verändert werden könnte.

Wenn´s der Kleber nicht beeinträchtigt, ne´ Nomex-Mütze über der CFK-Flasche schadet der Flasche nicht und per Gefährdungsbeurteilung dann ggf. auch dem Aufkleber auch nicht.

Gr.
Olli

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