Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
Thema | Kfz-Prüfern droht Verlust der Zulassung | 29 Beiträge |
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 815258 |
Datum | 24.12.2015 16:30 MSG-Nr: [ 815258 ] | 4949 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Geschrieben von Henning K.Das ist relativ.
Ist dein Messschieben zu Hause kalibriert, hast du das Kalibrierzertifikat abgeheftet?
und falls ja: lässt du den auch spätestens alle 24 Monate nachkalibrieren?
Hallo
natürlich nicht ;-)
aber die DAkkS beanstandet aber alle Überwachungsorganisationen das kann kaum der Fehler sein.
Geschrieben von Henning K.Das lese ich anders:
"Sie betreffen nicht die Technischen Prüfstellen der TÜV, sondern ausschließlich die Hauptuntersuchungen, die von Überwachungsorganisationen, u.a. der TÜV, überwiegend in Kfz-Werkstätten durchgeführt werden"
Auch der TÜV bedient sich externer Prüfstellen wie Bremsprüfstände aus den Werkstätten wo er HU´s durchführt.
Geschrieben von Henning K.Die technischen Prüfstellen (das sind die Organisationseinheiten, die noch Monopolrechte z.B. für Einzelabnahmen und Fahrerlaubnisprüfungen haben) sind deswegen nicht betroffen, weil für die in der StVZO die Überwachung durch die DAkkS erst garnicht gefordert wird...
Auch die theoretischen Fahrerlaubnisprüfungen sind nicht an Gebäude des TÜV gebunden. Die Jungs haben sich bei uns im Betrieb damit eingemietet.
Greets Sven
Meine Meinung und nix anderes.
![](b/dhk.jpg) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|