Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Kfz-Prüfern droht Verlust der Zulassung | 29 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 815259 |
Datum | 24.12.2015 16:46 MSG-Nr: [ 815259 ] | 4981 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Tauchpumpe
Tauchpumpe
du missverstehst da die Begriffe:
"Technische Prüstelle" (TP) ist eine Organisation (die mit den Monopolbefugnissen). Nicht in Anlage VIIIb geregelt sondern u.A. im KfSachVG.
"Überwachungsorganisation" (ÜO) ist ebenfalls eine Organisation (nur halt, dass es davon mehrere geben darf), geregelt in Anlage VIIIb StVZO, dort steht die Forderung nach der DAkkS-Akkreditierung.
"Prüfstelle" (ein Prüfort in der Hand der TP oder ÜO; kann natürlich auch gemietet sein) und "Prüfstützpunkt" (ein Prüfort in einer fremden Räumlichkeit, eben i.d.R. die Werkstatt) sind zwei ganz andere Paar Schuhe.
Von der hier duskutierten Meldung der DAkkS betroffen sind alle ÜO, unabhängig davon, ob sie in eigenen Räumlichkeiten (Prüfstelle) oder in fremden Räumlichkeiten (Prüfstützpunkt) prüfen. Nicht betroffen ist die TP, weil dafür die DAkkS schlichtweg nicht zuständig ist.
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