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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Kfz-Prüfern droht Verlust der Zulassung | 29 Beiträge | ||
Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 815282 | ||
Datum | 25.12.2015 19:26 MSG-Nr: [ 815282 ] | 4776 x gelesen | ||
Alles halbrichtig - ich hab' ein wenig gegraben: Die Überprüfung von Kraftfahrzeugen ist in der EU-Richtlinie 2014/45/EU geregelt, da läuft die Umsetzungsfrist bis 20.5.2018, bis dahin ist die Vorgänger-RL 2009/40/EG anzuwenden. Ein Vorstoß der Kommission aus 2012, einen unmittelbar anzuwendende EU-Verordung wurde im Gestezgebungsprozess abgelehnt Die Kritik findet sich u.a. in diesem pdf Der Verlauf der Gesetzwerdung findet sich hier Die ISO 17020:2012 auf unionsrechtlicher Ebene findet sich eigentlich nur in Bezug auf Warenimport (Stichwort "CE-Kennung", und bezüglich von Umweltmanagementsystemen (EMAS). Zum Nachlesen für Skeptiker die Fundstelle (pdf) Was wirklich der Knackpunkt ist, ist hausgemacht: In Anlage Anlage 8b zur StVZO wurde 2012 die ISO 17020:2004 auf den Stand 17020:2012 nachgezogen. Wie weit die Einhaltung neuer QMS-Standards bestehende Anerkennungen tangiert - Feuer frei für die deutschen Rechtskundigen (ich darf zum QS-Rattenschwanz als Ganzes einen Kommetar eines deutschen Branchenkollegen meines Vaters - beide leben längst nicht mehr - wiedergeben: "Wir haben auch schon vor ISO 9000 Qualität produziert". Mein Nachsatz: Damals gab's noch keine VW-Abgaszyklus-sensible Software, und die VW-Leute haben sicher alle ISO-Normen eingehalten) Grüsse Peter | ||||
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