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Thema | Führungskräftekennzeichnung, war: Neuste Idee: Feuerwehrhelfer | 173 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 815631 | ||
Datum | 03.01.2016 21:44 MSG-Nr: [ 815631 ] | 39266 x gelesen | ||
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Wer ausdrückliche Befehle missachtet, hat am ehesten mit Problemen zu rechnen. Das wäre hier wohl gelb. Wer aufgrund einer Fehleinschätzung fahrlässig den Schaden vergrößert (bzw. Personenschäden verschuldet) wird wohl nur im Ausnahmefall dafür zivilrechtlich haften müssen (sind dafür wirklich praktische Beispiele bekannt?). Strafrechtlich trifft ihn natürlich ggf. die Verantwortung (aber auch da gibt es wohl kaum praktische Beispiele ernsthafter Folgen). Letztlich muss jeder vor allem vor sich selber verantworten, was er getan oder nicht getan hat. | ||||
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