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Thema | Führungskräftekennzeichnung, war: Neuste Idee: Feuerwehrhelfer # | 173 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern | 815643 | ||
Datum | 03.01.2016 23:42 MSG-Nr: [ 815643 ] | 39549 x gelesen | ||
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Grüß Euch, nein, die andere Behauptung, dass es in Bayern mehrere Einsatzleiter nebeneinander gibt ist schon richtig. Der ÖEL ist eine Funktion des Katastrophenschutzes, die auch unterhalb der Katastrophenschwelle eingesetzt werden kann. Aber hierfür brauche ich auch immer noch ein gewisses "Schadensausmaß", das den Einsatz des ÖEL erfordert. Das ist immer noch eine relativ hohe Hürde. Auch wenn er vorab als ÖEL benannt ist, muss derjenige, wenn er die Einsatzführung als ÖEL an sich nimmt, unverzüglich diese Entscheidung durch die Kreisverwaltungsbehörde bestätigen lassen. Dass der ÖEL zum Einsatz kommt ist eher der Ausnahmefall. In der Regel gilt der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Wird auch in verschiedenen Gesetzen, z.B. BayRDG bzw. AVBayRDG wörtlich so bezeichnet. Zu dem Thema Einsatzleiter habe ich heute unter dem Thema Unterstellungsverhältnisse schon mal was geschrieben. Wie gesagt, in Bayern ist es tatsächlich so, dass es erst ab einer gewissen Einsatzschwelle den ÖEL und damit einen Einsatzleiter für alle gibt. Vorher ist es ein miteinander Reden. Persönlich sehe ich hier auch keine Probleme. Warum soll ich mir beim "normalen" Wohnhausbrand mit 1 - 2 Verletzten den Rettungsdienst unterstellen wollen? Der Rettungsdienst wird selber nie in die Bude reingehen und ich werde den Teufel tun und irgendwas anderes mit dem Patienten machen, als den an den Rettungsdienst zu übergeben. Das sind zwei völlig getrennte Aufträge an der selben Einsatzstelle. Sollte der Einsatz so komplex werden, dass ich das geordnete Zusammenwirken der verschiedenen Fachdienste brauche, dann kann ich ja den ÖEL ins Spiel bringen. Gerade bei den meisten Brandeinsätzen wird das eher die Ausnahme sein. Der Brand selber ist ein Feuerwehrauftrag, Polizei und Rettungsdienst werden sich da kaum einmischen. Das THW wenn dazu kommt wird sich unterstellen, weil der abwehrende Brandschutz gem. BayFWG Aufgabe der Feuerwehr ist und das THW hier quasi nur "hilft". Bevor hier der ÖEL ins Spiel kommt, um alle anderen Bereiche mit zu übernehmen ist hier erst mal die Kreisbrandinspektion in der Pflicht alle Feuerwehrkräfte unter einen Hut zu bringen. Entweder unterstützt sie den örtlichen zuständigen Kommandanten, oder sie übernimmt selber die Einsatzführung. Ich würde mich sehr wundern, wenn der ÖEL den Einsatz übernimmt und der örtliche Kommandant dann der Abschnittsführer Feuerwehr ist. Generell finde ich es zwar richtig, wenn nicht jeder Einsatz von besonderen Führungsdienstgraden übernommen wird, aber wenn wir von der Einsatzschwelle des ÖEL reden, dann denke ich hat vorher den Bereich Feuerwehr schon lange der federführende Kommandant oder KBM, KBI oder KBR übernommen. Weitere Kompetenzgerangel sind dann eher Phantasie. Die Abschnittsführung Feuerwehr wird jemand aus der Kreisbrandinspektion übernehmen und den Posten des ÖEL auch. Theoretisch ist zwar i.d.R. auch ein Vertreter aus dem Bereich RD und einer aus dem Bereich THW als ÖEL bestellt, aber wohl fast immer auch der KBR und sein Vertreter und bei einem Brand wird den Posten des ÖEL kein Nichtfeuerwehrler übernehmen. Höchstens vielleicht der hauptamtliche Leiter der FüGK. Die Mitglieder der Kreisbrandinspektion sind ein Team. Der KBR ernennt seine Inspektoren und Meister. Und die alle sind auch aus einem bestimmten Grund Führungskräfte geworden, damit unterstelle ich ihnen ein gewissen Maß an Sozialkompetenz. Solche Kompetenzgerangel zwischen ÖEL und Einsatzleiter Feuerwehr sollten damit wirklich eher theoretischer Natur sein. Falls nicht, wäre es auch ein sehr schlechtes Außenbild. Wo es wohl tatsächlich manchmal Probleme gibt ist im Bereich Zusammenarbeit Bergrettung oder Wasserrettung mit der Feuerwehr. Hier müssen wir als Feuerwehr vielleicht manchmal einsehen, dass das Rettungsdienstgesetz hier klar die Aufgabe dem Bergrettungsdienst oder der Wasserrettung zuweist und wir als Feuerwehr uns damit zu unterstellen haben. Wobei hier die Probleme wohl daher rühren, dass diese Einsätze recht selten auftreten und wir es nicht gewohnt sind, dass andere Einheiten eine technische Rettung durchführen. Aber auch hier gilt an erster Stelle der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Auf gut bayrisch: Mim Redn kemman´d Leit zam!" | ||||
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