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Thema | Führungskräftekennzeichnung, war: Neuste Idee: Feuerwehrhelfer | 173 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 815684 | ||
Datum | 04.01.2016 22:11 MSG-Nr: [ 815684 ] | 38121 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas M. Im Rahmen der Amtshilfe zB ist der EL-Pol sehr wohl der EL für die FW....oder täusche ich mich?§ 4 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG schließt das quasi aus, denn demnach liegt eine Amtshilfe per Definition gar nicht vor, wenn sich Behörden einander innerhalb eines bestehenden Weisungsverhältnisses Hilfe leisten. Weiter sagt § 7 VwVfG, die Durchführung der Amtshilfe richtet sich nach dem für die ersuchte Behörde geltenden Recht, und die ersuchte Behörde ist für die Durchführung der Amtshilfe verantwortlich, für die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der Maßnahme an sich ist es jedoch die ersuchende Behörde. Also: geteilte Verantwortung + kein Weisungsverhältnis => zwei Einsatzleitungen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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