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Thema | Führungskräftekennzeichnung, war: Neuste Idee: Feuerwehrhelfer | 173 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 815829 | ||
Datum | 08.01.2016 08:01 MSG-Nr: [ 815829 ] | 36929 x gelesen | ||
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Um welchen Termin gehts in dem Strang eigentlich? Um den Tag, an dem die Zeiträume der DV7 bzw. G26.3 abgelaufen sind und der AGT a.D. geht, oder um die genauen Termine, die der AGT z.B. mit dem Arzt vereinbart. Mir scheint, das wird hier von manchen unterschiedlich gesehen. Die einen Termine können die AGT praktisch gar nicht selbst verantworten, die anderen kann die Führung praktisch gar nicht vorgeben, ohne dass es zu unnötigen Ausfällen kommt. Regel dürfte doch sein: Den Ablauftag der G26.3 und der 12 Monate nach Einsatz-/Belastungsübung überwacht natürlich die Führung. Die Termine für Streckendurchgänge werden "von oben" gemacht, der AGT kann sich davon dann höchstens einen von mehreren aussuchen, anders dürfte es in den meisten Wehren gar nicht praktikabel sein (gerade wenn nicht eine eigene Käfigkrabbelecke vorhanden ist). Den Ablauf der G26.3 teilt man von oben dem AGT nochmal ein paar Wochen (Monate) vorher mit, aber den Arzttermin macht er dann doch bitte selbst aus. Dafür trifft man gegebenenfalls noch ein paar Absprachen, wie z.B. ab 2 Monate vor Ablauf darfst du gehen, damit keiner von der Rechnung überrascht wird. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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