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Thema | Wann muss ein KBx die Einsatzleitung übernehmen?, war: Führungskräftekennzeichnung | 4 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 815871 | ||
Datum | 08.01.2016 17:42 MSG-Nr: [ 815871 ] | 2720 x gelesen | ||
Danke Florian, ich denke genau um diese Ermessensreduzierung ging es. Weitere Möglichkeit: Im Juristischen Bereich wird oft von der sogenannten "Garantenpflicht" gesprochen, also der "Pflicht, dafür einzustehen, dass ein bestimmter tatbestandlicher Erfolg nicht eintritt". Eine Garantenstellung kann z.B. aus Amtsstellungen, Gefahrengemeinschaften (z.B. Bergsteiger, Taucher) oder Ausbildungen (z.B. bei Ärzten, RA/RS) hervorgehen. Ob diese auf KBx zutrifft kann ich nicht beurteilen, die Definition ist aber sehr weitreichend. Ein Arzt kann sich ebenfalls nicht neben eine überforderte Krankenschwester stellen und hinterher von nichts gewusst haben. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Adrian R. [08.01.16 17:45] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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