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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulichtparty - markenrechtlich geschützt | 46 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 815889 | ||
Datum | 09.01.2016 13:20 MSG-Nr: [ 815889 ] | 11099 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. ich frag mich auch warum eine Gewerkschaft diesen Begriff markenrechtlich schützen lässt :-() Weil es die " Feuerwehr " versäumt hat, bzw. gar nicht auf solch eine Idee kam ?! Wie will eigentlich diese Gewerkschaft ihr Markenrecht durchsetzen ? Wenn ich nur hier im Bereich die vielfache Verwendung des Wortes " Blaulichtparty " bei allenmöglichen Feuerwehrveranstaltungen z.B. in der Presse, auf Plakaten, auf FW-HP usw. feststelle. Von seiten der FW-Verbände habe ich bisher noch nichts zr Thematik gehört. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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